Entschärfung und Vernichtung von nicht handhabungsfähiger Fundmunition
Im Rahmen von Tätigkeiten auf Bundesliegenschaften können wir außerhalb der Verantwortlichkeiten der hoheitlichen Behörden auf ein firmeneigenes Sprengstofflager zur Entschärfung und Vernichtung von nicht handhabungsfähiger Fundmunition durch Sprengung zurückgreifen.
Wir führen zudem regelmäßig Großgesteinssprengungen durch, um Hindernisse zu beseitigen.