Eingeschränkte Betretung möglich
Nach der Räumung eines Teils des Wegenetzes auf dem ehemaligen, aufgrund des Kampfmittelverdachts behördlich gesperrten Luft-Boden-Schießplatzes Siegenburg durch SafeLane Global dürfen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) das Gelände betreten.
SafeLane Global hat in den zurückliegenden Monaten ein insgesamt 14 km langes Wegenetz auf dem ehemaligen Luft-Boden-Schießplatz Siegenburg (Siegenburg Range) im Auftrag des Staatlichen Bauamts Regensburg (StBA Regensburg) geräumt. Das StBA Regensburg selbst wurde im Wege der Organleihe für die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) tätig. Anfang Februar 2022 wurden die Arbeiten mit der Kampfmittelfreiheitsbescheinigung für die von SafeLane geräumten Wege und Ausweichstellen für BOS-Kräfte beendet.
Ziel der Räummaßnahme war es, BOS-Kräften eine Betretung des ehemaligen Luft-Boden-Schießplatz Siegenburg zu ermöglichen. Jetzt kann beispielsweise die Feuerwehr im Falle eines Brandes das Gelände befahren.
Mehr Kampfmittel als erwartet
Die Kampfmittelfunde waren umfangreicher als erwartet. „Allein in den letzten elf Monaten haben wir über sechs Tonnen Bomben, Granaten, Raketen und andere Kampfmittel geborgen“, berichtet Marcel Voigt, der im März 2021 die Räumstellenleitung übernommen hat. Immer wieder stieß das Team dabei auf Vergrabungen, die den Ablauf verzögerten.
Sprengerlaubnis für SafeLane Global
Eine Besonderheit an diesem Projekt war die Sprengerlaubnis für SafeLane Global. Während private Kampfmittelräumunternehmen in der Regel gefundene Kampfmittel nur freilegen bzw. bergen dürfen und sie dann an den staatlichen Kampfmittelräumdienst zur Sprengung bzw. Transport übergeben müssen, durfte Marcel Voigt in Siegenburg selbst sprengen – immerhin 115 Mal in seiner Zeit als Räumstellenleiter. Grundlage dafür ist eine Ausnahmeregelung in Bayern, nach der NATO-Munition auch von privaten Kampfmittelräumunternehmen gesprengt werden darf.
Um die Sprengberechtigung zu erlangen, musste Marcel Voigt zunächst einen Sonderlehrgang an der Sprengschule Dresden absolvieren. Dann musste er sich beim zuständigen Landratsamt mit seiner Sprengberechtigung anmelden, den Sprengkreis und die geplanten Maßnahmen darlegen, die Sprengarbeiten von der Flugsicherung freigeben lassen. Dann erst konnten die Sprengungen durchgeführt werden.
Respekt vor der eigenen Arbeit
Die Erfahrung mit dem Sprengen hat den Respekt vor der eigenen Arbeit bestärkt: „Sicherheit muss beim Sprengen immer an erster Stelle stehen. Bei einer optimalen Sprengung muss ich zwar weder nachsprengen, noch gibt es großen Splitterflug. Doch es kann immer etwas anders laufen, als man es sich wünscht. Deshalb richten wir zuerst einen sicheren Bereich mit Sperrposten ein. Um auch den Tieren eine Chance zur Flucht zu geben, zünde ich zuerst eine kleine Sprengladung, bevor die eigentliche Sprengung erfolgt“, sagt Marcel Voigt.
Wie viel Sprengstoff eingesetzt werden muss, ist von der Art und Menge der jeweiligen Kampfmittel abhängig. In Siegenburg waren es am Ende gut 600 kg.
Kampfmittelfreigabe für die Wege ausgestellt
Mehr als 80 Jahre, nachdem das Gelände zunächst von der Wehrmacht zum militärischen Sperrgebiet erklärt worden war und nach dem Krieg von der US Air Force genutzt wurde, ist die militärische Nutzung seit 2014 Geschichte. Allerdings durfte das 2015 zum Naturschutzgebiet erklärte Areal aufgrund der starken Kampfmittelbelastung bislang weder betreten noch befahren werden. Nun sind zumindest die BOS-Wege für einen in der Sperrverordnung aufgeführten Personenkreis befahrbar.
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